Ausnahmebewilligung / AusübungsberechtigungAusnahmegenehmigung
Selbständigkeit ohne Meister?
Um sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen zu können, benötigen Sie grundsätzlich die enstprechende Meisterprüfung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht aber vielleicht die Möglichkeit, eine Ausübungsberechtigung nach § 7 a oder § 7 b Handwerksordnung bzw. eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem jeweiligen Handwerk zu beantragen.
Wir erläutern Ihnen die einzelnen Verfahren gerne ausführlich. Setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung.
Nähere Informationen und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auch im nachfolgenden Downloadbereich.