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HWK Schwaben

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)



Handwerk duale Ausbildung



Theorie trifft Praxis! 


Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist ein einzigartiger Bestandteil der 
dualen Ausbildung im Handwerk. 

Unternehmen haben sich oft auf Nischen spezialisiert und bieten nur ausgewählte Produkte und Leistungen ihres Fachbereichs an. Doch prüfungsrelevant ist die ganze Bandbreite des Ausbildungsberufs. 

Wenn ein Jugendlicher beispielsweise in einem Betrieb arbeitet, der sich auf Türen- und Fensterbau spezialisiert hat, muss er in der Prüfung auch in der Lage sein, Möbel anzufertigen und Furniere aufzubringen.



Häufig gestellte Fragen zur überbetrieblichen Unterweisung

 

Die Anforderungen, die eine zeitgemäße Ausbildung an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende stellt, nehmen ständig zu. Durch die rasante technische Entwicklung wird der Lernstoff nicht nur umfangreicher, sondern auch komplizierter. Infolge zunehmender Spezialisierung können insbesondere Klein- und Mittelbetriebe des Handwerks nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Viele Betriebe sind aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage, in erforderlichem Umfang an High-Tech Arbeitsplätzen auszubilden. Damit diese Defizite nicht auf Kosten der Auszubildenden und deren Ausbildungsniveau gehen und damit eine gleiche Grundlage für alle Auszubildenden eines Berufes erreicht wird, führen die Berufsbildungs- und Technologie-Zentren (BTZ) der Handwerkskammern die überbetriebliche Ausbildung durch.

Die überbetriebliche Ausbildung fördert die Systematisierung der betrieblichen Ausbildung und ergänzt diese bei der Umsetzung spezialisierter Produktions- und Dienstleistungsstrukturen. Darüber hinaus unterstützten die zuständigen Handwerkskammern und Innungen den Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Unternehmen.

Durch den Einsatz praxisnaher und handlungsorientierter Ausbildungsmethoden erhöht die überbetriebliche Ausbildung die betriebliche Ausbildungsqualität. 

Die berufliche Bildung muss gerade in den Klein- und Mittelbetrieben noch attraktiver gemacht und noch stärker auf die zu erwartenden Qualifikationsanforderungen ausgerichtet werden, wenn hohe handwerkliche Berufsausbildung für die Mehrheit der Jugendlichen der Weg ins Berufsleben sein soll. Dazu gehört die praxisnahe Ausbildung in den Betrieben und ergänzend die intensive und systematische Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in überbetrieblichen Ausbildungsstätten. 

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dient vor allem

  • der Gewährleistung einer breiten Grundausbildung
  • der Vervollständigung und Ergänzung der betrieblichen Ausbildung
  • der Anpassung an technische und wirtschaftliche Veränderungen

Als Ausbildungsbetrieb profitieren Sie von der Kompetenzvermittlung gegenüber den Auszubildenden.

In der beruflichen Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) erfolgt die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
  • durch Zuwendungen des Freistaates Bayern (ca. 70 %)
  • durch Eigenmittel der Betriebe (ca. 30%) 

In der Fachstufe (2.-4. Lehrjahr) erfolgt die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durch Zuwendungen

  • des Bundes (ca. 30 %)
  • des Freistaates Bayern (ca. 30 %)
  • des Europäischen Sozialfonds (ca. 10 %)
  • durch Eigenmittel der Ausbildungsbetriebe (ca. 30 %)

Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft übernimmt die Lehrgangs-, Internats- und Fahrtkosten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU).

Im Regelfall wird die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) von der zuständigen Kammer ausgeführt. Um Auszubildenden bestmöglich Kenntnisse zu vermitteln, kooperieren die einzelnen Handwerkskammern bei der Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oft mit den berufsspezifischen Innungen. 
Ja - für alle Pflichtkurse! Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für sog. obligatorische Kurse aufgrund der Ausbildungsordnung und des Beschlusses der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben. 

Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen. Die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen sind somit kein freiwilliges Angebot an den Lehrherrn oder Lehrling, sondern sie sind ein verpflichtender Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk.

Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Handwerkskammer für Schwaben werden die Daten des Auszubildenden registriert. Dadurch wird der Auszubildende "automatisch" zu den für ihn erforderlichen Lehrgängen der ÜLU eingeladen. Die Einladungen werden rechtzeitig an den Ausbildungsbetrieb gesandt. Es wird dabei im Bedarfsfall eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten.
Sie finden die Lehrpläne direkt bei dem HPI (Heinz-Piest-Institut). Detaillierte Informationen, beispielsweise das zuständige Bildungszentrum je Kurs, haben wir Ihnen auf der Website unserer Fachbereiche zusammengestellt.
Die ÜLU dient der Vervollständigung und Unterstützung der betrieblichen Ausbildung. Konkret gesagt ist die ÜLU also keine Konkurrenz zur Berufsschule und auch kein Ersatz der Berufsschule. Im Gegenteil! Sie dient vielmehr der Erhaltung und Festigung des dualen Ausbildungssystems.




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