Überblick und VoraussetzungenSachverständigenwesen
Sie suchen einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die Rechtsgrundlage für das Bestellverfahren finden Sie in § 91 Absatz 1 Ziffer 8 und 106 Absatz 1 Ziffer 12 der Handwerksordnung in Verbindung mit der Sachverständigenordnung unserer Handwerkskammer.
Unser Leitbild im Handwerk ist das eines nebenberuflich tätigen Sachverständigen. Die betriebliche Praxis spielt bei den Sachverständigen im Handwerk eine große Rolle.
Als Sachverständigenbewerber sollten Sie u. a. folgende Voraussetzungen vorlegen:
- Es muss eine Eintragung in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbe bestehen, entweder als Inhaber bzw. als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Geschäftsführer bzw. Vorstand einer juristischen Person
- Der Bewerber muss persönlich und fachlich geeignet sein
- Der Bewerber muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
- Der Bewerber muss die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten und Gewähr für die Einhaltung seiner besonderen Verpflichtungen bieten
Für ein weiteres Informationsgespräch stehen wir gerne zur Verfügung.