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Beschlüsse des EU-Parlaments mit Licht und Schatten

Energieeffizienzvorgaben fördern Sanierungen und behindern Neubauten

Anfang Februar hat sich das Europaparlament auf eine Position zur geplanten Energieeffizienz-Richtlinie für Gebäude geeinigt. Die Position fällt schärfer aus als jene der EU-Kommission und deutlich schärfer als jene der Mitgliedsstaaten. Einerseits würde dies zu mehr Aufträgen im Handwerk bei Sanierungen führen. Andererseits würden die hohen Standards Neubauaufträge weiter reduzieren. Denn höhere Standards heißt höhere Kosten in einem ohnehin schon schwierigen Marktumfeld. Die weit auseinander liegenden Positionen von Parlament und Rat lassen zähe Verhandlungen erwarten. Ein Kompromiss sollte nahe dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission liegen.



Erleichterter Datenzugang für Handwerksbetriebe wieder abgeschwächt

Anfang Februar hat das EU-Parlament seine Position zur Datenverordnung, dem sogenannten Data Act, festgelegt. Das Parlament will den Datenzugang für Dritte weit weniger öffnen als die EU-Kommission. Zum einen wäre bei bestimmten Daten der Zugang weiter gesperrt. Zum anderen würden umfangreiche Pflichten und Haftungsrisiken Dritte bei der Datennutzung behindern. Das beträfe auch Handwerksbetriebe, die beispielsweise Heizungen oder Fahrzeuge reparieren oder warten. Laut Medienberichten droht der EU-Ministerrat die Vorschläge der Kommission noch weiter abzuschwächen als das Parlament. Damit hätte die EU eine wichtige Chance vertan, um die immer weiter wachsenden Wettbewerbsverzerrungen im Digitalsektor abzubauen.



Ausnahmen fürs Handwerk bei schärferer Kreditvergabe auf der Zielgeraden

Ende Januar hat sich das Europäische Parlament zum Paket „Basel III“ zur Bankenregulierung positioniert. Damit folgt das Parlament dem Vorschlag der EU-Kommission, den sogenannten KMU-Korrekturfaktor beizubehalten. Dieser wurde zunächst befristet eingeführt. Er sieht vor, dass die Eigenkapitalanforderungen von Banken an Kredite für KMU nicht angehoben werden. Das entspricht einer Forderung des Handwerks. Denn KMU-Kredite weisen ein vergleichsweise niedriges Ausfallrisiko auf. Nur Betriebe,

  • in denen erstens mehr als 250 Beschäftigte arbeiten,
  • die zweitens kein externes Rating vorweisen können und
  • die sich drittens über Großbanken finanzieren,

müssen mit steigenden Finanzierungskosten rechnen. Grund ist ein höheres Risikogewicht. Diese Regelung soll jedoch zumindest erst ab dem Jahr 2032 greifen. Vor dem Parlament hatte sich im November bereits der EU-Ministerrat auf eine gemeinsame Position verständigt. Beide Gremien liegen inhaltlich nahe beieinander. Das dürfte eine Einigung beschleunigen. Das Paket soll im Jahr 2025 in Kraft treten.



Stand: 16.02.23

Joachim Schneider

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