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Kurz notiert

Weniger Wettbewerbsverzerrung durch neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Betriebe innerhalb der EU können aufgrund der Dienstleistungsfreiheit Aufträge in einem anderen EU-Land annehmen. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen, da Lohn- und Arbeitsbedingungen in den EU-Staaten unterschiedlich geregelt sind. Das soll sich mit der EU-Entsenderichtlinie ändern. Deutschland setzt diese Richtlinie mit dem neugefassten Arbeitnehmer-Entsendegesetz um, das am 30. Juli in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz gelten seither die deutschen Lohn- und Arbeitsbedingungen auch für entsandte Beschäftigte. Das betrifft u. a.

  • die Entlohnung einschließlich der Überstundensätze,
  • den bezahlten Mindestjahresurlaub,
  • Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten sowie
  • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz.

Für Beschäftigte, die länger als 12 Monate entsandt sind – auf Mitteilung des Arbeitgebers verlängert auf 18 Monate – gelten fast alle im deutschen Arbeitsrecht vorgeschriebenen Bedingungen. Das Handwerk befürwortet die Neuregelung, fordert aber, dass deren Einhaltung auch wirksam kontrolliert wird.



Verlängerung der Westbalkanregelung kommt – mit Einschränkungen

Mit der sogenannten Westbalkanregelung haben Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten des Balkans – auch ohne formale Qualifikation – einen erleichterten Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt. Damit können Betriebe in den Bau- und Ausbaugewerken ihren Arbeitskräftebedarf besser decken. Die Regelung läuft jedoch am 31. Dezember 2020 aus. Die Bundesregierung hat Ende August nun die Beschäftigungsverordnung des Bundesarbeitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrats geändert. Demnach wird die Westbalkanregelung um drei Jahre verlängert – allerdings beschränkt auf 25.000 Personen pro Jahr. In dieses Kontingent werden jedoch jene Arbeitskräfte nicht hineinzählen, die bereits in Deutschland arbeiten. Das gilt auch für Beschäftigte, die ihren Arbeitgeber wechseln oder ihren Aufenthaltstitel verlängern. Das Handwerk hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Westbalkanregelung verlängert wird, sieht aber die Quotenregelung trotz ihrer großzügigen Auslegung kritisch.



Förderrichtlinie zum Programm „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten

Die erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ von Ende Juli präzisiert das Eckpunktepapier der Bundesregierung. Die Richtlinie regelt, unter welchen Bedingungen drei der vier Maßnahmen beantragt werden können, die im Eckpunktepapier vorgesehen sind. Dabei handelt es sich um

  • die Ausbildungsprämien für Betriebe, die trotz erheblicher Belastung durch die Corona-Krise ihr Ausbildungsniveau im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre beibehalten (2.000 Euro) oder erhöhen (3.000 Euro),
  • den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (75 %), wenn Kurzarbeit für Auszubildende vermieden wird und
  • die Übernahmeprämie für Auszubildende aus Betrieben, die im Zuge der Corona-Krise Insolvenz anmelden mussten (3.000 Euro).

Anträge können seit dem 3. August bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Das Handwerk kritisiert nach wie vor die zu strengen Kriterien für die Ausbildungsprämien, nach denen ein Betrieb entweder im April und im Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum oder mindestens einen Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2020 nachweisen muss. Neben dieser Förderrichtlinie ist eine zweite zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung – der vierten Maßnahme im Eckpunktepapier – geplant.



Gesetz für schnellere Infrastrukturinvestitionen geplant

Die Bundesregierung hat Mitte August einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Investitionen in große Infrastrukturprojekte – vor allem im Verkehrsbereich – beschleunigt werden sollen. Geplant sind u. a.

  • verkürzte gerichtliche Prozesse, indem diese nicht mehr am Verwaltungsgericht, sondern am Oberverwaltungsgericht oder am Verwaltungsgerichtshof geführt werden
  • sowie weniger Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen,
  • die zudem teils stärker digitalisiert werden sollen.

Das Handwerk befürwortet den Gesetzentwurf als einen Schritt, um nicht nur schneller in die Zukunft zu investieren, sondern auch den Baubereich als einen Stabilitätsanker des Handwerks in der Corona-Krise zu unterstützen. Über den Entwurf hinaus wäre aber zu prüfen, verkürzte Gerichtsverfahren auf weitere Infrastrukturvorhaben auszudehnen.



Handwerker sollen besseren Datenzugang für Wartungsarbeiten bekommen

Anfang September hat die Bundesregierung einen Änderungsentwurf für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Damit sollen industrielle Hersteller von digital vernetzten Geräten verpflichtet werden, die während der Nutzung dieser Geräte entstehenden Daten mit handwerklichen Dienstleistern zu teilen. Das betrifft beispielsweise Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Heizungen. Das Handwerk hat sich hier erfolgreich eingebracht und befürwortet diesen Ansatz. Denn damit können fairere Wettbewerbsbedingungen auf dem stark wachsenden Markt für digital vernetzte Geräte geschaffen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Jahresende abgeschlossen werden.



Meister haben noch bessere Arbeitsmarktchancen als Akademiker

Die jüngst veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bestätigt einmal mehr, dass Meister hervorragende berufliche Perspektiven haben. Die Erwerbslosenquote für Personen mit einer Fachschul-, Meister- oder Technikerausbildung lag 2019 bei nur 1,2 Prozent. Bei Akademikern lag die Quote bei 2,0 Prozent. Der Meisterabschluss ist daher die beste Voraussetzung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Selbst in der Corona-Krise kann das Handwerk mit sicheren Arbeitsplätzen punkten und bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.

Joachim Schneider

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