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Kurz notiert

EU-Gaspreisdeckel könnte mehr schaden als nutzen

Kurz vor Weihnachten haben sich die EU-Energieminister auf einen EU-Gaspreisdeckel geeinigt. Er soll für den Börsenhandelspreis für Gas gelten. Im Gegensatz dazu setzt die deutsche Gaspreisbremse beim Endkundenpreis an. Der Gaspreisdeckel soll unter folgenden Bedingungen aktiviert werden: Der Gaspreis muss erstens drei Tage hintereinander einen Wert von 180 Euro pro Megawattstunde überschreiten. Und zweitens muss der Preis mindestens 35 Euro über dem Weltmarktpreis für Flüssiggas (LNG) liegen. Zum Vergleich: Zum Beschlusszeitpunkt kostete Erdgas an der Börse 110 Euro. Den Höchstwert erreichte der Preis im August mit 350 Euro. Eine kleine Staatengruppe um Deutschland hatte sich zusammen mit der EU-Kommission lange gegen einen Gaspreisdeckel gewehrt. Die Sorge: Andere Weltregionen könnten höhere Preise für Gas zahlen. Förderländer würden dann diese Regionen beliefern und nicht mehr die EU. Das könnte zu einer Gasmangellage führen und auch die Versorgungssicherheit des Handwerks gefährden. Eines konnte die Bundesregierung aber erreichen: Im Falle eines drohenden Gasengpasses soll der Preisdeckel ausgesetzt werden.



EU-Richtlinie zur Offenlegung von Löhnen: mehr Transparenz und Bürokratie

Noch im alten Jahr haben sich der Ministerrat und das Parlament der EU auf einen Kompromiss zur Lohntransparenzrichtlinie geeinigt. Demzufolge sollen Beschäftigte in allen Betrieben einen Auskunftsanspruch über die Löhne innerhalb desselben Arbeitgebers und die Kriterien zu deren Festlegung bekommen. Für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten soll eine Berichtspflicht gelten. Beträgt das geschlechterspezifische Lohngefälle mehr als fünf Prozent, müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung gemeinsam Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Forderungen des Parlaments fielen schärfer und jene des Ministerrats lockerer aus als der gefundene Kompromiss. Dieses Ergebnis muss nun noch von beiden Gremien formal bestätigt werden. Die Absicht der Richtlinie liegt einerseits durchaus im Interesse der (weiblichen) Beschäftigten. Andererseits wäre damit mehr Bürokratie für die Betriebe verbunden – in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

 

Hinweisgeberschutzgesetz ohne geringere Bürokratielasten beschlossen

Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem Missstände oder Rechtsverstöße in Betrieben von Beschäftigten leichter offengelegt werden sollen. Der Bundestag hat am Gesetzentwurf der Bundesregierung keine handwerksrelevanten Änderungen vorgenommen. Damit bleiben weiterhin Bürokratielasten für Unternehmen bestehen, die über die Vorgaben der zugrundeliegenden EU-Richtlinie hinausgehen. Das ist eine fragwürdige Entscheidung hin zweierlei Hinsicht: Zum einen enthält der Beschluss zum Wirtschaftlichen Abwehrschirm ein Belastungsmoratorium. Dieses sieht vor, dass während der Krise auf unverhältnismäßige Bürokratielasten für die Wirtschaft verzichtet werden soll. Und zum anderen hat der Normenkontrollrat Mitte Dezember seinen Jahresbericht veröffentlicht. Dieser belegt, dass die Bürokratielasten für die Wirtschaft auf hohem Niveau weiter gewachsen sind. Das Hinweisgeberschutzgesetz wird diesen Trend unterstützen.



Ampel will mit Gesetzentwurf Beschäftigung Schwerbehinderter erhöhen

Noch im alten Jahr hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem mehr schwerbehinderte Menschen in Arbeit kommen sollen. Hintergrund sei die unterdurchschnittliche Beschäftigung Schwerbehinderter trotz deren überdurchschnittlicher Qualifikation. Laut Gesetzentwurf müssten Betriebe eine höhere monatliche Abgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz für Schwerbehinderte entrichten. Die Höhe der Abgabe würde weiterhin erstens von der Gesamtbeschäftigtenzahl der Unternehmen und zweitens von ihrer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen abhängen. Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten wären nach wie vor ausgenommen. Im Gegenzug will die Bundesregierung attraktivere Bedingungen schaffen, damit Unternehmen mehr Schwerbehinderte einstellen. Damit könnten Betriebe leichter als bisher eine Abgabe vermeiden oder diese zumindest reduzieren. Im Übrigen sollte es angesichts wachsender Fachkräfteengpässe im Interesse der Unternehmen liegen, auch das offenbar große Potenzial Schwerbehinderter stärker zu nutzen.



Stand: 20.01.23

Joachim Schneider

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