Mehr ausländische Arbeitskräfte fürs Handwerk
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben Maßnahmen beschlossen, mit denen die Einwanderung von Arbeitskräften erleichtert und das Potenzial von in Deutschland geduldeten Geflüchteten besser ausgeschöpft werden soll.
Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung veröffentlicht
Die von der Bundesregierung Ende November beschlossenen Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung enthalten insbesondere folgende Aspekte:
- „Fachkräftesäule“: Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und in Deutschland anerkanntem Abschluss sollen jede qualifizierte Tätigkeit ausüben dürfen.
- „Erfahrungssäule“: Eine Einwanderung soll in nicht reglementierten Berufen für Fachkräfte möglich sein, die einen Arbeitsvertrag, einen im Herkunftsland anerkannten Abschluss und Berufserfahrung nachweisen können.
- „Potenzialsäule“: Menschen ohne deutschen Arbeitsvertrag sollen eine „Chancenkarte“ zur Arbeitssuche erhalten können. Sie soll auf einem Punktesystem basieren, das Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter berücksichtigt.
- „Westbalkanregelung“: Ungelernte Arbeitskräfte aus den Staaten des Westbalkans, die nicht Mitglieder der EU sind, sollen weiterhin einreisen dürfen. Diese Regelung soll entfristet und ausgeweitet werden.
- Flankierende Maßnahmen sehen unter anderem optimierte, beschleunigte und digitalisierte Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren vor.
Diese Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, eine höhere, unbürokratischere und schnellere Einwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland zu ermöglichen. Zudem würden diese Regelungen dazu beitragen, dass sich Zugewanderte schneller und nachhaltiger in die hiesige Gesellschaft integrieren können. Nun müssen die Eckpunkte zügig konkretisiert und konsequent umgesetzt werden.
Erstes Migrationspaket im Parlament beschlossen
Kern des von Bundestag und Bundesrat in der ersten Dezemberhälfte verabschiedeten Ersten Migrationspakets ist das „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Wenn Geduldete in Deutschland mehrere Bedingungen erfüllen, sollen sie 18 Monate Zeit bekommen, um einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Darüber hinaus müssen sie in diesen eineinhalb Jahren weitere Voraussetzungen erfüllen, um sich erfolgreich in Deutschland integrieren zu können. Wird das alles erreicht, können Geduldete ein Bleiberecht in Deutschland erwerben. Ansonsten fallen sie in den Duldungsstatus zurück. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung weitere „Kettenduldungen“ vermeiden.
Dieser „Spurwechsel“ vom Asyl- zum Einwanderungsrecht bietet Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung sowie ihren Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit.
Stand: 16.12.22