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Recht

Unternehmensrechtliche Beratung

Wir bieten Ihnen eine fundierte Rechtsberatung zu vielfältigen unternehmerischen Fragestellungen und unterstützen Sie in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten. Wir beraten Sie individuell, zeitnah, neutral und kostenfrei.





Arbeitsrecht



Gesetze und Rechtsprechungen im Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts ist geprägt durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen und deshalb ständig im Wandel.

 
Informationen und Beratung

Wir bieten Ihnen zum Arbeitsrecht aktuelle, grundlegende Informationen sowie eine neutrale und kostenfreie Einzelfallberatung zu folgenden Themen:

  •  Arbeitsverträge und deren Gestaltung
  •  Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
  •  Befristung
  •  Einstellung
  •  Kündigung und Kündigungsfristen
  •  Mutterschutz
  •  Probezeit
  •  Teilzeitbeschäftigung
  •  Urlaubsansprüche

Darüber hinaus halten wir eine Vielzahl von Musterverträgen, Arbeitshilfen und Checklisten für Sie bereit. Zum Thema Mindestlohn und geringfügige Beschäftigung stehen Ihnen die aktuellen Flyer im Downloadbereich zur Verfügung.

Rufen Sie uns an, wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Kontakt:



Öffentliches Baurecht / Standortrecht



Rechtliche Vorgaben für Ihren betrieblichen Standort

Jeder betriebliche Standort unterliegt rechtlichen Vorgaben. Diese haben Einfluss auf Nutzung und Nutzbarkeit.

Wir informieren und beraten Sie kostenfrei zu folgenden Themen:
  •   Standorteignung für die beabsichtigte Handwerksausübung, insbesondere bzgl. Baugenehmigung und Nutzungsänderung
  •   Standortsicherung bei heranrückender Wohnbebauung, Problemen mit der Nachbarschaft und verkehrsrechtlicher Erschließung
  •   Auskünfte zu bauordnungsrechtlichen Maßnahmen
  •   Betriebserweiterungen und Betriebsumsiedlungen unter Berücksichtigung von Wachstumsperspektiven
  •   Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge sowie Beiträge zur Wasserversorgung und Entwässerung

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an! Wir unterstützen Sie gerne.



Kontakt:

 Ass.jur. Wolfgang Gackowski





Bauleitplanverfahren



Wir vertreten Ihre Interessen bei Planungsmaßnahmen.

Das Handwerk ist als bedeutender Wirtschaftsfaktor ein wichtiger Motor für eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Rechtlich gesicherte Rahmenbedingungen sind dabei von großer Bedeutung. Wir, Ihre Handwerkskammer, sind Träger öffentlicher Belange und werden bei einer Vielzahl von Planungsmaßnahmen beteiligt. Hierbei vertreten wir Ihre Interessen und freuen uns über Ihre Anregungen.

Wir unterstützen Sie bei:
  •  Konflikten, bedingt durch unterschiedliche Nutzungsinteressen z. B. bei heranrückender Wohnbebauung
  •  handwerksgerechter Planung von Misch-, Dorf- und Gewerbegebieten
  •  der Verhinderung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelszentren, wenn diese die handwerkliche Wirtschaftsstruktur beinträchtigen 
  •  der nachhaltigen Schaffung von gesicherten Rahmenbedingungen

Hierzu stehen wir in Kontakt zu Planern, Kommunen und verschiedenen staatlichen Stellen.

Wir erarbeiten für Sie Stellungnahmen.

In Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften in unserem Kammerbezirk erarbeiten wir für Sie Stellungnahmen. Diese beinhalten Aussagen zu einzelnen Betrieben, welche durch Planungsmaßnahmen ungünstig betroffen werden, sowie Vorschläge zur Verbesserung von Standortbedingungen.

Wir vertreten in den Planverfahren die Interessen Ihres Handwerksunternehmens.

 Tipp: Wehren Sie sich rechtzeitig gegen Festsetzungen, die sich für Ihren Betrieb nachteilig auswirken könnten. Ist ein Bebauungsplan erst rechtskräftig, ist es schwierig vorprogrammierte Nachbarschaftskonflikte zu stoppen!

Zu folgende Themen halten wir für Sie weiterführende Informationen bereit:
  • Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan)
  • Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan)
  •  Landes- und Regionalplanung
  •  Verkehrsplanung

Rufen Sie uns bitte einfach an, wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Kontakt:

 Ass. jur. Wolfgang Gackowski



Gewerbliches Miet- und Pachtvertragsrecht



Die passgenaue Vertragsgestaltung ist wichtig

Im Laufe der Jahre muss für einen Betriebsstandort in fremdem Eigentum viel Geld bezahlt werden, deshalb ist eine passgenaue Vertragsgestaltung wichtig.

Wir beraten Sie bei Fragen zu:

  •  Miete, Pacht und Mitnutzung
  •  Rechte und Pflichten
  •  Problemen während der Vertragslaufzeit (vorzeitige Beendigung sowie Verlängerungsmöglichkeiten)
  •  Kündigung
  •  Miet- bzw. Pachterhöhung

Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Kontakt:

 Ass.jur. Wolfgang Gackowski





Gesellschaftsrecht



Die richtige Wahl der Gesellschaftsform

Sowohl für den Existenzgründer als auch für den erfahrenen Unternehmer ist die richtige Wahl der Rechtsform von immens wichtiger Bedeutung. Wir informieren und beraten Sie über die Vor- und Nachteil der einzelnen Gesellschaftsformen und unterstützen Sie bei der Auswahl und der hierzu notwendigen Erstellung der Verträge.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu folgenden Fragen:

  • Wahl der richtigen Gesellschaftsform
  • Gründungsmodalitäten
  • Kapitalaufbringung
  • Haftungsrisiken und Kostenbelastung
  • Abwägung der Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen
  • Probleme bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten
  • Rechte und Pflichten des Geschäftsführers

Kontakt:

 Ass.jur. Wolfgang Gackowski



Mahnverfahren



Ausstehende Forderungen geltend machen

Das gerichtliche Mahnverfahren ist eine effektive und kostengünstige Maßnahme, um unbestrittene, aussstehende Forderungen gegenüber säumigen Kunden geltend zu machen.

Wer ist für einen gerichtlichen Mahnantrag zuständig?

Das Amtsgericht Coburg ist zentral für alle Mahnanträge zuständig, bei denen der Gläubiger seinen Geschäftssitz in Bayern hat.



Sämtliche Mahnanträge sind direkt an das Amtsgericht Coburg zu richten:

Amtsgericht Coburg
Zentrales Mahngericht
Heiligkreuzstraße 22
96450 Coburg
Tel.: 09561 8 78-5
Fax: 09561 8 78-66 65 oder 8 78-66 66
E-Mail: Poststelle.zentrales.Mahngericht@ag-co.bayern.de





Beim Amtsgericht Coburg werden die Mahnverfahren maschinell bearbeitet. Für das maschinelle Verfahren wurden besondere Vordrucke eingeführt, die im Schreibwarenhandel erhältlich sind. Eine Antragstellung ist ebenfalls online möglich.

Wir informieren und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
  • Höhe der Gerichtsgebühren und Kosten des Gerichtsverfahrens
  • Mahnungen
Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Erstellung des Mahnantrags behilflich. Unsere Merkblätter zum Mahnbescheid und zum gerichtlichen Mahnverfahren stehen im Downloadbereich für Sie zur Verfügung.

Rufen Sie uns an, wir unterstützen und beraten Sie gerne.

Kontakt:

Vergaberecht und VOB/A



Ausschreibungsgrundsätze, die Sie kennen müssen

Bei der Vergabe - insbesondere von Bauleistungen -  gelten Ausschreibungsgrundsätze welche Sie kennen müssen, wenn Sie sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben.

Wir informieren und beraten Sie kostenfrei zu folgenden Themen:

  •  Präqualifizierung
  •  Ablauf des Vergabeverfahrens
  •  Wertung von Angeboten
  •  Verstöße im Vergabeverfahren
  •  Nachprüfungsverfahren

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!

Kontakt:

 Ass.jur. Wolfgang Gackowski



Vermittlungsverfahren



Wir unterstützen Sie!

Streit gibt es überall, auch zwischen Handwerkern und ihren Kunden. Wir bieten Ihnen für diese Fälle ein Vermittlungsverfahren an.



Durchführung des Verfahrens

Ziel ist dabei, eine schnelle außergerichtliche und gütliche Einigung herbeizuführen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass beide Vertragsparteien mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden sind. Denn die Vermittlungsstelle entscheidet nicht über die vorgetragenen Beschwerdefälle, sondern ist auf die Einigungsvorschläge von Ihnen als Handwerker und/oder dem Verbraucher angewiesen. Das Verfahren ist kostenlos und kann von beiden Parteien angeregt werden.



Schriftliche Schilderung notwendig

Um das Vermittlungsverfahren in die Wege leiten zu können, benötigen wir Ihre schriftliche Schilderung des strittigen Sachverhalts, am Besten gleich mit einem Vorschlag, auf welcher Basis Sie sich eine Einigung vorstellen könnten bzw. welches Ziel Sie persönlich mit der Vermittlung erreichen wollen.

 Bitte beachten Sie dabei, dass wir zur Rechtsberatung gegenüber Privatpersonen nicht befugt sind. Dies ist Aufgabe der Verbraucherzentralen bzw. Rechtsanwälte.

Wir unterstützen und beraten Sie kostenfrei beim Vermittlungsverfahren. Rufen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne behilflich.



Kontakt:

 Ass.jur. Claudia Mindermann

 Ass.jur. Angela Rundt





Vertragsrecht



Der Unternehmensalltag ist geprägt von einer Vielzahl von Verträgen.

Ob Kauf-, Bau- oder Werkverträge - Grundlage ist immer das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im Bereich von Bau- und Werkverträgen wird ergänzend in vielen Fällen die Geltung der VOB/B vereinbart. Hier gilt es die Regelungen genau zu kennen und den Überblick zu behalten.

Bei uns erhalten Sie Informationen und individuelle Beratung zu folgenden Themen:
  •  Wahl der richtigen Vertragsart
  •  Vertragsgestaltung
  •  Vereinbarung der VOB/B und ihre Anwendung
  •  Gewährleistungsfristen und Mangelbeseitigung
  •  Durchsetzung von Vergütungsansprüchen

Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch kostenlose Musterverträge zur Verfügung. Rufen Sie uns an, wir unterstützen und beraten Sie gerne.



Kontakt:

 Ass.jur. Claudia Mindermann

 Ass.jur. Angela Rundt



Werbung und Wettbewerbsrecht



Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit

Damit bei der Werbung nichts schief geht, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auf Wunsch überprüfen wir z. B. geplante Werbemaßnahmen vor Drucklegung auf deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.



Wettbewerbsverstöße

Zum Schutz unserer Mitgliedsbetriebe verfolgen wir zudem Wettbewerbsverstöße im Rahmen unserer Zuständigkeit, indem wir dafür sorgen, dass die Wettbewerbsstörer abgemahnt und dazu verpflichtet werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr abzugeben.



Wir beraten und unterstützen Sie kostenfrei.

Rufen Sie uns bitte an, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Kontakt:

 Ass.jur. Claudia Mindermann

 Ass.jur. Angela Rundt





Wirtschaftskriminalität



Vorsicht bei Eintragungen in Gewerberegister und Branchenbücher

Adressbuchschwindel, Anzeigenschwindel sowie unzulässige Abmahnungen sind nur einige Beispiele von Wirtschaftskriminalität. Mehr und mehr werden Handwerksunternehmen mit Schreiben dubioser Firmen konfrontiert, mit dem Ziel der Eintragung von Firmendaten in elektronische Gewerberegister oder Branchenbücher.

Der Teufel steckt im Kleingedruckten!

Auf den ersten Blick ist bei den meist "offiziell" aussehenden Schreiben nicht erkennbar, dass beträchtliche Zahlungspflichten und mehrjährige Vertragsbeziehungen entstehen. 

Holen Sie sich in solchen Fällen Rat bei uns, wir sind Ihnen gerne behilflich.


Wir prüfen die Angebote und beraten Sie zur richtigen Vorgehensweise, wenn Sie bereits ein entsprechendes Schreiben unterzeichnet haben.



Kontakt:

 Ass. jur. Claudia Mindermann

 Ass. jur. Angela Rundt



 Wir beraten Sie kostenfrei

Sollten Ihre Angelegenheiten umfangreicher sein, gibt es die Möglichkeit einer Rechtsberatung bei uns im Hause. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, damit wir uns voll und ganz Ihren Anliegen widmen können.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen auch gerne zu den verschiedenen Themenbereichen unsere Musterverträge zur Verfügung.



 Broschüre Geschäftsbereich Beratung, Recht und IT

Unsere aktuelle Broschüre mit dem kompletten Beratungsangebot steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.



Unsere Beratung ist gefördert durch:

BMWi_Fz_2017_



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