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Überbrückungshilfe III ist Schritt in die richtige Richtung

Kürzlich hatte die Bundesregierung bereits erste Details zur Überbrückungshilfe III angekündigt, die bereits deutliche Verbesserungen gegenüber der Überbrückungshilfe II bedeuten. Nun hat die Bundesregierung weitere Details veröffentlicht:



Zugangsvoraussetzungen und Liste der förderfähigen Kosten ausgeweitet

Die Überbrückungshilfe II sieht alternativ zwei Voraussetzungen vor, um Unterstützung erhalten zu können: Entweder muss ein Betrieb rückläufige Umsätze um mindestens 50 Prozent in zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder mindestens 30 Prozent im Durchschnitt zwischen April und August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen können. Diese Regelung soll auch für die Überbrückungshilfe III bestehen bleiben und sich auf die Monate zwischen April und Dezember 2020 beziehen. Zudem soll eine dritte Möglichkeit hinzukommen: mindestens 40 Prozent Umsatzrückgang im November oder im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Damit können auch Betriebe von Unterstützungsleistungen profitieren, die keinen Zugang zu den November- und Dezemberhilfen hatten.

Des Weiteren sollen weitere Kosten förderfähig werden. Dazu gehören Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten für Hygienemaßnahmen, Marketing- und Werbekosten sowie Abschreibungen von Wirtschaftsgütern. Damit kommt die Bundesregierung der Forderung des Handwerks entgegen, die Beschränkung auf bestimmte Fixkosten zu lockern.



Nachfolgeprogramm für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen fraglich

Dass mit der Überbrückungshilfe III mehr Betriebe Zugang zu breiteren und höheren Leistungen bekommen sollen, ist eine gute Botschaft für das Handwerk. Es reicht aber nicht aus, die Überbrückungshilfe III isoliert zu betrachten. Sie muss auch im Lichte der Diskussion um ein mögliches Nachfolgeprogramm für die November- und Dezemberhilfen beurteilt werden.

So deuten mehrere Mitglieder der Bundesregierung zum einen an, dass die Betriebsschließungen eventuell noch bis ins Frühjahr hinein verlängert werden könnten und zum anderen, dass die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfen) noch in diesem Jahr auslaufen könnten. Zur Begründung heißt es, dass es sich hier um besonders großzügige Hilfen gehandelt habe, die hohe Kosten verursacht hätten und Lücken in der Überbrückungshilfe II ausgleichen sollten. Ob es ein Nachfolgeprogramm geben wird, ist noch unklar. Wenn es dazu käme, wird es sich laut Regierungskreisen eher an den Fixkosten – wie im Falle der Überbrückungshilfen – und nicht mehr am Umsatz orientieren – wie bei den November- und Dezemberhilfen. Damit sollen Betriebe zielgenauer unterstützt werden können. In diese Diskussion mischt sich zudem ein Streit zwischen Bund und Ländern um die Finanzierung der Hilfsmaßnahmen. Der Bund will die Länder mehr als bisher in die Pflicht nehmen. Die Länder lehnen dies ab. All diese Diskussionen lassen vermuten, dass die staatliche Unterstützung für die Betriebe nach dem Jahreswechsel insgesamt geringer ausfallen könnte als im November und im Dezember.



Einigung über weiteres Programm und auf die Finanzierung der Kosten nötig

Verlängerte Betriebsschließungen bis ins kommende Jahr hinein werden vielleicht nicht zu vermeiden sein, um die Infektionszahlen zu senken. Wenn es aber schon dazu kommen sollte, dann haben die von den Beschränkungen betroffenen Betriebe weiterhin eine angemessene Unterstützung verdient. Denn sie leiden unter nicht selbst verschuldeten, teils schweren Einnahmeausfällen. Sie bezahlen damit sprichwörtlich einen hohen Preis, um die Pandemie einzudämmen. Daher sollte sich die Politik schnell auf ein angemessenes Nachfolgeprogramm für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen einigen. Das gilt auch für Bund und Länder, was die Finanzierung der Hilfsmaßnahmen betrifft. Denn die Betriebe brauchen Sicherheit und eine klare Zukunftsperspektive – für einen zuversichtlichen Start in das neue Jahr.

Joachim Schneider

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