Handwerk schlägt Alarm
Der bis Mitte Februar verlängerte Lockdown ist eine schwere Belastung für die betroffenen Betriebe. Schon die bisherigen Schließungen haben den holprigen Erholungskurs im Handwerk wieder deutlich ausgebremst, wie die aktuelle Konjunkturumfrage der HWK Schwaben zeigt. Umso wichtiger wird die nun nochmals ausgeweitete Überbrückungshilfe III, die nun sehr schnell kommen muss. Eine befristete Pflicht zu mobiler Arbeit ist hingegen kritisch zu bewerten.
Geschäftslage und Erwartungen trüben sich ein
Trotz des weiterhin starken Bau- und Ausbaugewerbes bezeichnet jeder vierte Betrieb seine Geschäftslage als schlecht. Im dritten Quartal war es noch jeder fünfte. In den verbrauchernahen Gewerken sind es sogar fast zwei Drittel der Unternehmen. Hier schlagen sich vor allem die Betriebsschließungen von Friseuren oder Kosmetikern nieder. Die negative Lageeinschätzung insgesamt zeigt sich zum einen in einem Umsatzminus bei mehr als jedem dritten Betrieb. Im Vorquartal war es noch jedes vierte Unternehmen. Zum anderen ist die Zahl der Auftragseingänge über alle Branchen hinweg bei fast der Hälfte der Betriebe rückläufig. Zuvor traf dies auf knapp 30 Prozent der befragten Unternehmen zu. Auch die Erwartungen für die kommenden Monate haben sich deutlich eingetrübt: Ebenfalls ein Drittel der Betriebe geht davon aus, dass sich ihre Lage verschlechtern wird.
Verlängerter Lockdown könnte die Situation verschärfen
Die Konjunkturumfrage bildet die Einschätzung der Betriebe nach Beginn des harten Lockdowns Mitte Dezember ab. Zwar mussten neben den derzeit geschlossenen Branchen nicht noch weitere schließen. Die wiederholte Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar lässt jedoch befürchten, dass die Betriebe ihre Geschäftslage und Erwartungen umso schlechter einschätzen, je länger der Lockdown dauert. Daher muss den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen schnellstmöglich, unbürokratisch und in angemessener Höhe geholfen werden. In Sachen Bürokratie und Umfang hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III schon deutlich verbessert – auch auf Druck des Handwerks. Wenn die Abschlagszahlungen aber erst im Februar und die eigentlichen Hilfen erst im März fließen sollen, dann ist das für viele Betriebe zu spät. Hier muss die Politik unverzüglich handeln, um Existenzen zu retten.
Regelung zum mobilen Arbeiten problematisch
Doch die Hilfen können die Einnahmeausfälle nur teilweise ersetzen. Daher wäre vielen Betrieben am besten geholfen, wenn sie wieder öffnen könnten. Dafür sind laut Bund und Ländern deutlich niedrigere Infektionszahlen nötig. Mehr mobiles Arbeiten kann – wo es die Arbeitsabläufe zulassen – hierzu beitragen, indem Kontakte im Betrieb und auf dem Arbeitsweg vermieden werden. Die nun beschlossene Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sieht das Handwerk allerdings kritisch. Dieser Verordnung zufolge haben Arbeitgeber befristet bis Mitte März „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in der Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen“. Diese Regelung belastet die Betriebe in einer ohnehin extrem angespannten Situation zusätzlich. Daher hätte vieles dafür gesprochen, es den Betrieben und ihren Beschäftigten zu überlassen, im Einzelfall die Voraussetzungen für mobile Arbeit freiwillig zu prüfen und – wo möglich – zu schaffen.