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Nachbesserungen bei Corona-Hilfen längst überfällig

Der Druck aus dem Handwerk hat sich gelohnt: Die Bundesregierung hat die Corona-Hilfen in mehrfacher Hinsicht nachgebessert. Dies hätte früher und umfassender geschehen können. Dennoch sind die Verbesserungen eine gute Nachricht für das Handwerk.



Überbrückungshilfe III ausgeweitet

Da die außerordentliche Wirtschaftshilfe nur für November und Dezember 2020 gilt, kommt der Überbrückungshilfe III als zentrales Hilfsinstrument im ersten Halbjahr 2021 eine besondere Bedeutung zu – gerade angesichts der weiterhin starken Einschränkungen für viele Betriebe. Das Handwerk hatte daher gefordert, dass dieses Instrument entweder ausgeweitet oder um ein weiteres Programm ergänzt werden muss. Ersteres wird nun geschehen: Es werden die Höchstförderbeträge angehoben, die Zugangskriterien vereinfacht, die Abschlagszahlungen aufgestockt und allen anspruchsberechtigten Betrieben eröffnet sowie noch mehr Fixkosten berücksichtigt.



Abschlagszahlungen erhöht

Auch wegen der Kritik des Handwerks an der verzögerten Auszahlung der regulären Finanzhilfen stellt die Bundesregierung Abschlagszahlungen bereit. Diese wurden bereits von bis zu 10.000 Euro auf maximal 50.000 Euro ausgeweitet. Nun folgt für die Überbrückungshilfe III eine weitere Erhöhung auf bis zu 100.000 Euro. Das ist gut für das Handwerk. Nach wie vor bleibt es aber bei maximal 50 Prozent des beantragten Zuschusses. Dieser sollte auf 75 Prozent erhöht werden, um den Betrieben schnell und wirksam zu helfen, bis die regulären Gelder endlich fließen.

 

Antragsfristen verlängert

Bei vielen Betrieben und ihren prüfenden Dritten (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten) hat sich Frust aufgestaut, was unklare und geänderte Programmbedingungen bei den Wirtschaftshilfen anbelangt. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung die Antragsfristen für die Corona-Hilfen verlängert – für die Überbrückungshilfe II bis Ende März und für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) bis Ende April. Das lindert auch die teilweise aufgetretenen Engpässe bei den prüfenden Dritten.



Zugang für Brauereigasthöfe zu außerordentlicher Wirtschaftshilfe erleichtert

Nach Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien mit angeschlossenem Café oder Imbissbetrieb gibt es nun auch für Brauereigaststätten einen leichteren Zugang zur November- und Dezemberhilfe. Denn nun wird der Umsatz mit dem Verkauf von Fassbier der indirekten Betroffenheit von der Corona-Pandemie zugerechnet. Damit entspricht die Bundesregierung einer Forderung des Handwerks, eine Schlechterstellung von Brauereigaststätten zu beseitigen.



Zugangskriterien zu Ausbildungsprämien gelockert

Die Zugangsbedingungen für die Ausbildungsprämien orientierten sich ursprünglich an jenen der Überbrückungshilfe II. Später wurden die Kriterien für diese Überbrückungshilfe gelockert, nicht aber für die Ausbildungsprämien, von denen anfangs viel zu wenige Betriebe profitieren konnten. Das hatte das Handwerk wiederholt vehement kritisiert. Im Dezember lenkte die Bundesregierung ein und öffnet die Hilfen nun auch für Betriebe, die in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich mindestens 30 bzw. 50 statt bisher 60 Prozent Umsatzeinbruch gegenüber dem Vorjahr nachweisen können.

Joachim Schneider

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