Abwehrschirm der Bundesregierung grundsätzlich richtig
Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die Bundesminister Robert Habeck und Christian Lindner haben Ende September die Eckpunkte eines Wirtschaftlichen Abwehrschirms vorgestellt. Eines der Instrumente ist die Gaspreisbremse. Einen Vorschlag hierfür hat die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission Mitte Oktober veröffentlicht.
Gaspreisbremse unter den vorhandenen Rahmenbedingungen folgerichtig
Der Vorschlag der Gaspreiskommission sieht eine Einmalzahlung und die eigentliche Gaspreisbremse vor – mit folgenden Details für KMU und Privathaushalte im Überblick:
- Der Bund soll die Abschläge im Dezember 2022 übernehmen.
- Die Gaspreisbremse soll voraussichtlich im März 2023 starten.
- Kern dieser Gaspreisbremse soll ein Grundkontingent von 80 Prozent eines Referenz-Gasverbrauchs sein.
- Dafür sieht die Kommission einen garantierten Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde vor.
- Oberhalb des Grundverbrauchs sollen die Marktpreise gelten.
Die Kommission begründet ihren Vorschlag mit folgenden Argumenten:
- Technisch bedingt könne die Gaspreisbremse für Haushalte und KMU nicht vor März 2023 eingeführt werden.
- Das Grundkontingent von 80 % des Gasverbrauchs erhalte den Sparanreiz.
- Der garantierte Bruttopreis liege deutlich unterhalb des Marktpreises.
- Direktzahlungen an besonders bedürftige Haushalte und Betriebe seien zwar zielgerichteter, könnten aber aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden.
Die HWK Schwaben hält diese Argumentation für schlüssig und unterstützt daher diesen Vorschlag. Die Bundesregierung muss die Gesetzgebung hierfür nun zügig auf den Weg bringen.
Weitere Instrumente müssen schnell konkretisiert und umgesetzt werden
Der Wirtschaftliche Abwehrschirm enthält neben der Gaspreisbremse unter anderem folgende Komponenten:
- Einführung einer Strompreisbremse analog zur Gaspreisbremse
- Verzicht auf unverhältnismäßige neue Bürokratielasten für die Wirtschaft während der Krise
- Ausweitung des Strom- und Gasangebots mit mehr erneuerbaren Energien, reaktivierten Kohlekraftwerken, im Streckbetrieb weiterlaufenden Kernkraftwerken und einem beschleunigten Ausbau der Infrastruktur für Flüssiggas
- Direktfinanzierung von Gasimporteuren anstelle der gestoppten Gasumlage
- Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit 200 Mrd. Euro Gesamtvolumen
Vor allem die Strompreisbremse muss nun schnell im Detail ausgearbeitet und realisiert werden, um die Betriebe zu entlasten. Daneben müssen neue Belastungen vermieden werden. Ein Belastungsmoratorium ist hier der richtige Schritt. Dabei muss jedoch der Begriff „unverhältnismäßig“ weit ausgelegt werden. Er darf nicht als Hintertür dienen, um scheinbar „verhältnismäßige“ neue Bürokratielasten einzuführen.