Kurz notiert
Geplante Öffnungen in Bayern ohne klares Gesamtkonzept
Die bayerische Staatsregierung hat am 23. Februar beschlossen, dass am 1. März neben den Friseuren auch andere Dienstleister zur Körperhygiene und Körperpflege wieder öffnen dürfen. Das ist eine gute Nachricht für diese Branche. Damit konnte im letzten Moment verhindert werden, dass diese Gewerke gegenüber den Friseuren benachteiligt werden. Allerdings fehlt noch immer ein umfassender, nachvollziehbarer und auf wissenschaftlichen Kriterien basierender Öffnungsplan für alle Branchen, mit dem auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte flexibel auf das Infektionsgeschehen reagiert werden kann. Diesen Plan fordert das Handwerk weiter ein. Die Details zur Öffnung körpernaher Dienstleister am 1. März werden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch kurzfristig festgelegt.
Schritte zu Öffnungsperspektive auf Bundesebene zu langsam
Bereits in ihrer Konferenz am 19. Januar haben Bund und Länder vereinbart, bis zum nächsten Termin einen Öffnungsplan für die geschlossenen Branchen zu erarbeiten. Dieser fand am 10. Februar statt. Das dringend benötigte Konzept blieb aus. Es solle wiederum bis zur nächsten Konferenz am 3. März entwickelt werden. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat Mitte Februar angekündigt, die Wirtschaftsorganisationen in diesen Prozess einzubinden. Das ist ein gutes und wichtiges Signal. Entscheidend ist aber die Zeit. Das Handwerk fordert daher zum wiederholten Mal schnellstmöglich Planungssicherheit für die Betriebe. Ein Öffnungsplan verdient keinen Aufschub mehr.
Antragsbeginn für Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe überfällig
Seit dem 10. Februar kann die Überbrückungshilfe III über eine bundesweit einheitliche Plattform beantragt werden. Die Abschlagszahlungen fließen seit dem 15. Februar. Soloselbstständige können die Neustarthilfe seit dem 16. Februar über die gleiche Plattform beantragen. All das ist gut, aber längst überfällig. Zudem wiederholt das Handwerk seine Forderungen, dass alle Hilfen nun schnellstmöglich fließen und die Abschlagszahlungen wegen der Verzögerungen von 50 auf 75 Prozent der beantragten Förderung erhöht werden müssen. Denn angesichts der wachsenden Existenznot bei vielen Betrieben zählen jeder Tag und jeder Euro.
Erhöhter steuerlicher Verlustrücktrag Schritt in die richtige Richtung
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 24. Februar eine Verdopplung des steuerlichen Verlustrücktrags mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Damit können Betriebe höhere Verluste als bisher mit vorherigen Gewinnen verrechnen und so die Steuerlast für 2019 nachträglich drücken. Das Handwerk hatte sich für einen wirksameren steuerlichen Verlustrücktrag eingesetzt und befürwortet daher die Entscheidung der Koalition. Denn sie verschafft hilfebedürftigen Betrieben zielgenau und kurzfristig Liquidität, ist im Gegensatz zu den November-, Dezember- und Überbrückungshilfen unbürokratisch umzusetzen und für den Staat kostengünstig. Der Bundestag selbst muss das Gesetz noch bestätigen. Als nächsten Schritt fordert das Handwerk nun eine zügige zeitliche Ausweitung des Verlustrücktrags.
Geplante Verbesserungen bei Programm „Ausbildungsplätze sichern“ positiv
Anfang Februar hat die Bundesregierung weitere Verbesserungen am Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ in Aussicht gestellt. Das Programm soll verlängert und ausgeweitet werden. Das Handwerk hatte die bisherigen, dringend notwendigen Verbesserungen bereits unterstützt und freut sich nun über diese weitere Ankündigung. Dabei muss es vor allem darum gehen, das Programm – besonders die Ausbildungsprämien – weiteren Betrieben zugänglich zu machen. Denn jeder zusätzliche Ausbildungsplatz ist ein Gewinn für die jungen Menschen, die Betriebe und die ganze Gesellschaft.
Ankündigung zu Härtefall-Fonds müssen schnell Taten folgen
Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat Mitte Februar einen Fonds für Härtefälle angekündigt. Mit diesem Fonds sollen Betriebe in Not unterstützt werden, die von den bisherigen Corona-Hilfen nicht profitieren konnten. Damit soll mehr Einzelfallgerechtigkeit geschaffen werden. Details sind noch unklar. Das Anliegen des Wirtschaftsministers ist richtig. Denn trotz Verbesserungen bei den bestehenden Programmen werden zahlreiche notleidende Betriebe nicht aufgefangen. Das gilt beispielsweise immer noch für einige Brauereigaststätten. Wie in anderen Fällen auch, ist hier Eile geboten. Der Ankündigung müssen nun schnell Taten folgen.
Höhere Belastung durch geändertes Verpackungsgesetz befürchtet
Die Bundesregierung hat Ende Januar den Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen, um Verpackungsmüll zu reduzieren. Der Entwurf sieht eine Angebotspflicht gleichwertiger Mehrwergverpackungen neben bereits vorhandenen Einwegbehältnissen aus Kunststoff vor – mit Ausnahmen für kleine Betriebe. Zudem soll eine Pfandpflicht für Getränkebehältnisse aus Kunststoff und in Gestalt von Dosen eingeführt werden. Das Handwerk schließt sich dem Ziel der Bundesregierung an, weist zugleich aber auf steigende Kosten und einen höheren logistischen Aufwand hin. Daher sollte die geplante Übergangsfrist verlängert werden, um viele von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe in einer mittelfristig weiter angespannten Situation nicht zusätzlich zu belasten.